Eine Tagespflegeperson betreut tagsüber Kinder, deren Eltern berufstätig sind oder aus anderen Gründen die Betreuung ihrer Kinder zeitweise selbst nicht leisten können.
Die gesetzliche Grundlage der Tagespflege findet sich in § 23 des „Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG).
Weitere Fragen beantwortet gerne Frau Irmgard Polm: Fon 02842 911213 Der Kurs startet nach den Osterferien, eine Anmeldung bei Frau Polm ist möglich
Jetzt schon anmelden zur Tagespflege-Fortbildung; Start nach den Osterferien 2021
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